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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 22 U 22/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 22 U 22/08 (https://dejure.org/2009,122005)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - L 22 U 22/08 (https://dejure.org/2009,122005)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - L 22 U 22/08 (https://dejure.org/2009,122005)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 22 U 22/08
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch, auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber den behaupteten materiellen subjektiven Rechten auf Leistung vorrangig ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der erkennende Senat folgt, vgl. Urteil vom 23. Juni 1994, 4 RK 3/93, SozR 3-1500 § 87 Nr. 1, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99, zitiert nach juris).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 22 U 22/08
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch, auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber den behaupteten materiellen subjektiven Rechten auf Leistung vorrangig ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der erkennende Senat folgt, vgl. Urteil vom 23. Juni 1994, 4 RK 3/93, SozR 3-1500 § 87 Nr. 1, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99, zitiert nach juris).
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